Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle von berg-welt ag organisierten und durchgeführtenReisen und regeln zusammen mit dem massgebenden Detailprogramm sämtliche daraus folgende Rechtsbeziehungen zwischen Ihnenund berg-welt ag (nachfolgend berg-welt genannt).
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und berg-welt kommt mit der vorbehaltslosen schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen für Sie und für berg-welt wirksam. Dies unter Vorbehalt, dass Sie die im Detailprogramm (auf www.berg-welt.ch) genannten konditionellen und technischen Anforderungen sowie die weiteren Teilnahmebedingungen erfüllen.
2.2 Besondere Wünsche Ihrerseits sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie in der Bestätigung von berg-welt ausdrücklich als Leistung von berg-welt bestätigt worden sind.
2.3. Die Internetseite von berg-welt und sonstigen Informations- und Werbematerialien sind keine verbindlichen Angebote. Programm-, Leistungsbeschreibungen sowie Preise können jederzeit geändert werden.
3. Angaben im Anmeldeformular
3.1. Das Anmeldeformular ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Die Angaben zur Person (wie Vor- und Familienname) sind so anzugeben, wie sie im verwendeten Personalausweis (Pass) aufgeführt sind. Stimmen Vor- und Familiennamen in den Reiseunterlagen (z.B. Flugschein) nicht mit den Angaben im Personalausweis überein, kann es zu Leistungs- und Einreiseverweigerung kommen.
3.2. berg-welt ist berechtigt, sämtliche Korrespondenz an die im Anmeldeformular genannte E-Mail resp. Postadresse zu senden.
3.3. Indem Sie das ausgefüllte Anmeldeformular an berg-welt senden, unterbreiten Sie berg-welt eine verbindliche Offerte. An diese sind Sie während fünf Arbeitstagen gebunden. Sobald berg-welt Ihre Anmeldung erhalten hat, wird berg-welt Ihnen eine Empfangsbestätigung Ihrer Anmeldung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse senden. Innerhalb von fünf Arbeitstagen wird berg-welt Ihnen eine Reisebestätigung zukommen lassen oder Sie darüber informieren, dass Sie an der gewünschten Reise nicht teilnehmen können.
4. Angaben zu Ihrer Gesundheit
4.1. Nach der Anmeldung werden Sie berg-welt Angaben zur Ihrer Gesundheit machen müssen. Diese sind wahrheitsgetreu zu geben.
4.2. berg-welt benötigt diese Informationen, damit die Reiseleitung bei allfälligen gesundheitlichen Problemen Ihrerseits einen beigezogenen Arzt, Spital oder andere Notfallinstitutionen richtig informieren kann.
4.3. berg-welt ist nicht verpflichtet, aufgrund Ihrer Angaben zu überprüfen oder Abklärungen zu treffen, ob Ihr Gesundheitszustand die Teilnahme an der gewünschten Reise erlaubt. Sollte berg-welt jedoch aufgrund Ihrer Angaben nicht sicher sein, ob Ihr Gesundheitszustand die Teilnahme an der gewünschten Reise erlaubt, ist berg-welt berechtigt (aber nicht verpflichtet), den Vertrauensarzt von berg-welt beizuziehen und ihm Ihre Daten zur Abklärung zu übermitteln.
4.4. berg-welt ist berechtigt, ein Anmeldung abzulehnen oder einen bereits geschlossenen Vertrag aufzulösen, wenn berg-welt oder der beigezogene Vertrauensarzt von berg-welt zum Schluss kommt, dass Ihre Gesundheit eine Teilnahme nicht erlaubt. Dieser Entscheid ist endgültig. – Allfällig bezahlte Beträge werden zurückbezahlt unter Ausschluss weiterer Forderungen.
4.5. Die Angaben zum Gesundheitszustand werden nach Reiseende, soweit gesetzlich zulässig, und wenn dem keine berechtigten Interessen von berg-welt entgegen stehen, vernichtet.
5. Leistungen von berg-welt
5.1. Die Leistungen von berg-welt ergeben sich aus dem Detailprogramm und der Bestätigung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer (nachfolgend Teilnehmer genannt) nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Reisen von berg-welt in der freien Natur stattfinden. Die aufgeführten Programme stehen immer unter Vorbehalt, dass die Witterungs- und Geländeverhältnisse, behördliche Anordnungen usw. die Durchführung entsprechend der Ausschreibung erlauben. Siehe dazu auch Ziffer 12 und 15.
5.2. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort sind Sie selber verantwortlich.
5.3. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist berg-welt verpflichtet, Sie über die Namen der ausführenden Fluggesellschaften, sobald diese bestimmt sind, zu informieren. berg-welt behält sich das Recht vor, eine namentlich bezeichnete Fluggesellschaft durch eine andere Fluggesellschaft zu ersetzen. In diesem Falle wird Ihnen der Namen der neuen Fluggesellschaft bald möglichst mitgeteilt. Siehe dazu auch Ziffer 12.
6. Preise, Preiserhöhungen und Zahlungsbedingungen
6.1. Der Reisepreis ergibt sich aus dem aktuellen Detailprogramm und der Bestätigung. Allfällige Preisänderungen vor der Buchung werden vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
6.2. berg-welt behält sich das Recht vor, nach Vertragsabschluss den vereinbarten Preise zu erhöhen, sofern
a) die Beförderungskosten einschliesslich Treibstoffkosten nachträglich ansteigen;
b) staatliche Abgaben und Gebühren, wie Landegebühren, Flughafentaxen, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Steuern, Eintritts- und Gipfelgebühren erhöht oder eingeführt werden;
c) sich die für die entsprechende Reise geltenden Wechselkurse ändern.
berg-welt ist berechtigt, solche Preiserhöhungen bis spätestens drei Wochen vor dem Abreisetermin vorzunehmen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des gesamten Reisepreises, stehen Ihnen die Rechte gemäss Ziff. 12 zu.
6.3. Einzelzimmer-Zuschlag: EZ-Zuschläge werden in den Detailprogrammen ausgewiesen.
6.4. Halbes Doppelzimmer: Wünscht der Teilnehmer ein Halbes Doppelzimmer, wird berg-welt dem Reisenden einen anderen Reisenden zu weisen, sofern dies möglich ist. Kann berg-welt dem Wunsch nach ½-Doppelzimmer nicht nachkommen, bezahlt der Teilnehmer die Hälfte des EZ-Zuschlags. berg-welt übernimmt die andere Hälfte des EZ-Zuschlags. Bei Buchung besteht die Verpflichtung des Teilnehmers auf Bezahlung des hälftigen EZ-Zuschlages. Wird dieser nachbelastet, handelt es sich somit nicht um eine Preiserhöhung.
6.5. Der Reisepreis ist wie folgt zahlbar:
a) Anzahlung: Innert 10 Tage nach Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung von Fr. 1000.- zu leisten.
b) Die Restzahlung muss bis spätestens 30 Tage vor Abreisetermin dem Bankkonto von berg-welt gutgeschrieben sein.
c) Bei kurzfristiger Buchung von weniger als 35 Tage vor Abreisetermin ist der gesamte Betrag bei Vertragsabschluss zu bezahlen.
d) Die nicht rechtzeitige Bezahlung der An- oder Restzahlung berechtigt berg-welt, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Reiseleistungen zu verweigern. Die Reise wird als annulliert betrachtet, und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 11 sind zur sofortigen Zahlung fällig.
7. Maximale Teilnehmerzahl
berg-welt hat das Recht, die im Detailprogramm aufgeführte maximale Teilnehmerzahl um eine Person zu erhöhen, wenn sich für den letzten offenen Teilnahmeplatz zwei Reisepartner anmelden.
8. Teilnahmebedingungen
Bei den Reisen von berg-welt wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Je nach Reise sind körperliche und technische Anforderungen als Teilnahmebedingungen zu erfüllen. Diese finden Sie im Detailprogramm der jeweiligen Reise auf www.berg-welt.ch.
9. Mitwirkungspflichten
9.1. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, vor und während der Reise die Weisungen von berg-welt, der Reiseleitung oder dem Leistungserbringer zu befolgen. Sie verpflichten sich, sich in die Gruppe einzubringen und sich loyal gegenüber den anderen Teilnehmenden zu verhalten.
9.2. berg-welt resp. die Reiseleitung ist berechtigt, den Teilnehmer vor oder während der Reise von dieser auszuschliessen, wenn der Teilnehmer nicht bereit ist, den Weisungen von berg-welt, dem Reiseleiter oder den Leistungsträgern Folge zu leisten, den Erfolg der Reise durch sein Verhalten gefährdet, sich oder andere durch sein Verhalten gefährdet oder die Gruppe trotz Mahnung nachhaltig stört. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer die Anforderungen und Teilnahmebedingungen nicht erfüllt.
10. Vertragsänderungen durch den Teilnehmer nach Vertragsabschluss
10.1 berg-welt macht Sie darauf aufmerksam, dass Fluggesellschaften Namensänderungen in der Regel als Annullierung mit Neubuchung behandeln. Die von der Fluggesellschaft berg-welt in Rechnung gestellten Annullierungskosten und die Kosten für den neuen Flugschein sind durch den Teilnehmer zu bezahlen.
10.2. Sonstige Vertragsänderungen, Umbuchungen usw. werden als Annullierung mit Neuanmeldung behandelt. D.h. es sind die Annullierungskosten gemäss Ziffer 11 sowie der Preis für die geänderte/umgebuchte Reise zu bezahlen. Davon ausgenommen sind Vertragsänderungen, die berg-welt nur wenig Aufwand resp. kleine Kosten verursachen. Diese gehen zu Lasten des Teilnehmers.
11. Annullierung der Reise durch den Teilnehmer, mangelnde Reisepapiere
11.1. Die Annullierung einer Reise hat mittels Brief oder E-Mail an berg-welt zu erfolgen. Gleichzeitig sind bereits erhaltene Reisedokumente zurückzusenden.
11.2. Bei Annullierung werden folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt:
bis 91 Tage vor Abreise 15% des Reisepreises
bis 61 Tage vor Abreise 25% des Reisepreises
bis 31 Tage vor Abreise 50% des Reisepreises
bis 15 Tage vor Abreise 80% des Reisepreises
14 bis 0 Tage vor Abreise, no-show 100% des Reisepreises
11.3. Massgebend zur Berechnung des Annullierungszeitpunktes ist das Eintreffen der Annullierungsmitteilung bei berg-welt zu den normalen Bürozeiten (bei Samstagen, Sonn- und allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend; diese Regelung gilt auch für Mitteilung per E-Mail, über die Webseite von berg-welt, Telefonbeantworter oder mittels anderer elektronischer Medien).
11.4. Erscheinen Sie nicht oder nicht rechtzeitig zur Abreise bzw. verfügen Sie nicht über die notwendigen Reisepapiere (inkl. Impfzeugnisse, Visa usw.), und können deshalb die Reise nicht antreten, ist in jedem Fall der gesamte Reisepreis geschuldet.
12. Vertragsänderungen von berg-welt vor Abreise
12.1. berg-welt behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen vor dem Abreisetermin zu ändern, dies betrifft insbesondere Änderungen aufgrund von Gefahren, Wetter- und anderen örtlichen Verhältnissen, behördlichen Anordnungen, Höhere Gewalt und anderer nicht voraussehbarer oder abwendbarer Ereignisse. berg-welt teilt Ihnen allfällige Vertragsänderungen sobald als möglich mit und orientiert Sie über deren Auswirkung auf den Preis. Führt eine solche Programm- oder Leistungsänderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes, so können Sie entweder die Vertragsänderung annehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Sind die Programm- und Leistungsänderungen, aufgrund der herrschenden Wetter-, Gefahren- oder örtlichen Verhältnisse, Höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen usw. notwendig geworden, steht den Teilnehmern kein Rücktrittsrecht zu.
12.2. Der Vertragsrücktritt hat innert fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung betreffend Vertragsänderung mittels Brief oder E-Mail an berg-welt zu erfolgen, ansonsten die Vertragsänderung als genehmigt gilt.
12.3. Treten Sie vom Vertrag zurück, ist berg-welt bemüht, Ihnen:
a) eine andere von berg-welt veranstaltete gleichwertige oder höherwertige Pauschalreise (mit Nachzahlung einer möglichen Preisdifferenz) oder
b) eine andere von berg-welt veranstaltete günstigere Pauschalreise sowie auf Rückerstattung des Preisunterschiedes anzubieten;
c) wenn Sie an keiner Ersatzreise teilnehmen, erstattet berg-welt Ihnen bereits bezahlte Beträge (davon ausgenommen sind die Kosten für Visa und anderer Bewilligungen).
13. Ausschluss von der Reise, Absage der Reise durch berg-welt vor Abreise, Mindestteilnehmerzahl
13.1. berg-welt ist berechtigt, Teilnehmer von der Reise auszuschliessen, wenn sie dazu berechtigten Anlass geben, wie z.B. Nichterfüllen der körperlichen oder gesundheitlichen Voraussetzungen, der geforderten technischen und konditionellen Anforderungen oder anderer Teilnahmebedingungen, sich nicht Einfügen in die Gruppe oder nachhaltiges Stören derselben. In diesem Falle werden die Annullierungskosten gemäss Ziffer 11 zur Zahlung fällig. Weitere Schadenersatzforderungen seitens berg-welt sind vorbehalten.
13.2. Wird eine allfällige im Detailprogramm bzw. im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann berg-welt die Reise entsprechend dem Buchungsverlauf, jedoch bis spätestens drei Wochen vor dem Abreisetermin absagen. Sie haben in diesem Fall Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisepreises (ohne Visagebühren). Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
13.3. Sofern infolge höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Witterungsverhältnissen, Geländeverhältnissen, Epidemien, Unruhen,
Streiks, Naturereignissen, politischer Lage, behördliche Massnahmen und Anordnungen usw., unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer
Ereignisse die Durchführung der Reise erheblich erschwert, gefährdet oder verunmöglicht wird, kann berg-welt die Reise
jederzeit absagen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisepreises (ohne Visakosten). Ein
Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
14. Vorzeitige Beendigung der Reise durch Teilnehmer, Teilleistungen
Brechen Sie die Reise vorzeitig ab, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Allfällige daraus resultierende Mehrkosten wie z. B. Rückreisekosten gehen zu Ihren Lasten. Gleiches gilt, wenn Sie Leistungen nicht beziehen oder nicht daran teilnehmen (z.B. Ausflüge).
15. Programmänderungen während der Reise, Ausschluss von der Reise
15.1. berg-welt behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Programm oder Leistungen während der Reise zu ändern, wenn dies aufgrund unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Ereignisse, höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Witterungsverhältnissen, Geländeverhältnissen, behördlicher Massnahmen aller Art, von Epidemien, der politischen Lage usw. notwendig wird. Insbesondere kann die Abfolge der einzelnen Reiseabschnitte geändert werden, ohne dass dies ein Reisemangel begründet. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand verursachen, darf berg-welt die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten
gehen in diesem Fall zu Lasten der Teilnehmer.
15.2. Sollten Programm-, Leistungsänderungen oder Leistungsausfälle durch höhere Gewalt verursacht werden, darf berg-welt die Abhilfe verweigern. Mögliche Zusatzkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.
15.3 berg-welt resp. die Reiseleitung ist berechtigt, Teilnehmer von der Fortsetzung der Reise auszuschliessen, wenn sie dazu berechtigten Anlass geben, wie z.B. Nichterfüllen der körperlichen oder gesundheitlichen Voraussetzungen, der geforderten technischen und konditionellen Anforderungen oder anderer Teilnahmebedingungen, sich nicht Einfügen in die Gruppe oder nachhaltiges Stören derselben (siehe dazu auch Ziffer 9). In diesem Falle bleibt der Reisepreis geschuldet. Allfällige Zusatzkosten für die Rückreise usw. gehen zu Lasten des Teilnehmers. Jegliche Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
16. Beanstandungen und Verwirkung Ihrer Ansprüche
16.1. Beanstandungen, Schäden usw. während der Reise sind gleichentags in geeigneter Form, wenn möglich schriftlich, dem Reiseleiter mitzuteilen und Abhilfe zu fordern. Dieser wird bemüht sein, innert angemessener Frist für Abhilfe zu sorgen. Wollen Sie nach Beendigung der Reise Mängel, Rückvergütungen, Schadenersatzforderungen usw. gegenüber berg-welt geltend machen, haben Sie Ihre Forderungen mit Begründung bis spätestens einen Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich und eingeschrieben bergwelt zu unterbreiten.
16.2. Sollten Sie die Mängel, Schäden usw. nicht rasch möglichst während der Reise dem Reiseleiter melden resp. Ihre Ansprüche nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende bei berg-welt geltend machen, verwirken sämtliche Ansprüche wie das Recht auf Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz usw.
17. Haftung
17.1. Werden vertraglich vereinbarte Leistungen nicht oder schlecht erbracht oder haben Sie einen Schaden infolge einer Pflichtverletzung durch berg-welt erlitten, haben Sie unter Vorbehalt der nachstehenden Bestimmungen Anspruch auf Ersatz des entsprechenden Minderwertes resp. Schadenersatzes, sofern und soweit es der Reiseleitung, Leistungserbringer oder berg-welt nicht möglich war, an Ort und Stelle für Abhilfe zu sorgen.
17.2. Sehen internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende nationale Gesetze und nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages oder Haftungsausschlüsse vor, so haftet berg-welt in jedem Fall nur im Rahmen der entsprechenden anwendbaren Abkommen und Gesetze.
17.3. Jegliche Haftung von berg-welt ist ausgeschlossen, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse ihrerseits, insbesondere bei Nichtbefolgen der Weisungen von berg-welt, der Reiseleitung oder Leistungserbringer, mangelnder Ausrüstung, ungenügender Gesundheit, Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen usw.;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches berg-welt, die Reiseleitung, Vermittler oder Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
17.4. Für Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haftet berg-welt im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, des Vertrages sowie der massgebenden internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze und nationalen Gesetze.
17.5. Für andere Schäden wie Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von berg-welt auf maximal den zweifachen Reisepreis pro Person beschränkt. Vorbehalten bleiben diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der Vertrag sowie in den massgebenden internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze und nationalen Gesetzen vorgesehenen weitergehenden Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse.
17.6. Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können Sie u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge direkt bei Drittunternehmen (Fremdleistungen) buchen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). berg-welt ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle.
17.7. Wertgegenstände, Foto- und Videoausrüstungen, Handys, Kreditkarten, Bargeld usw.: Für die sichere Aufbewahrung dieser Gegenstände sind die Teilnehmer verantwortlich. Diese Gegenstände dürfen nicht in unbewachten Fahrzeugen oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen gelassen werden. berg-welt haftet für den Verlust, Diebstahl, Missbrauch, Beschädigung usw. dieser Gegenstände nicht.
17.8. Flug-, Schiffsfahrpläne und andere Fahrpläne: Auch bei einer sorgfältigen Reiseplanung kann es zu Verspätungen und Ausfällen usw. von Transportmittel, verzögerter Grenzabfertigung usw. kommen. In all diesen Fällen haftet berg-welt nicht. berg-welt rät den Teilnehmenden dringend, bei der Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen (insbesondere bei Rückkehr mit dem Flugzeug aus einer Langstreckendestination).
Bei Ankunft in Zürich sollten Sie mindestens 120 Minuten bis zur Abfahrt Ihres Zuges einplanen. Nach einem Langstreckenflug ist diese Zeitspanne angemessen zu verlängern. Denken Sie daran, dass Pass- und Zollkontrollen erhebliche Zeit in Anspruch nehmen können.
17.9. Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetzen und nationalen Gesetzen. Bei anderen als Personenschäden (d.h. Sach- und reinen Vermögensschäden) ist die Haftung unter allen Rechtstiteln auf maximal den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt, vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in den anwendbaren internationalen Abkommen, nationalen Gesetzen und diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen.
17.10. Verjährung
Sämtliche Forderungen verjähren innert eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen in anwendbaren internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen, resp. längere, vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen.
18. Versicherungen
Der persönliche und genügende Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmenden. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiseversicherung mit eingeschlossenen Annullationskosten, Such-und Rettungskosten sowie Reiseabbruchkosten. Für Reisen in abgelegene Gebiete schreibt berg-welt eine Search & Rescue-Versicherung vor. Die Angaben zur Search & Rescue-Versicherung finden Sie im Detailprogramm. berg-welt ist berechtigt, den Nachweis für Abschluss der Search & Rescue-Versicherung zu verlangen.
19. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
19.1. Die im Detailprogramm und in der Teilnahmeinformation enthaltenen Angaben über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten haben im Anmeldetalon ihre Nationalität bekannt zu geben, damit berg-welt sie über die entsprechenden für sie geltenden Vorschriften orientieren kann.
19.2. Für die Einholung und Verlängerung von Reisedokumenten und Visa sowie für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften sind Sie allein verantwortlich. berg-welt_Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen_4/7
19.3. Beachten Sie, dass Sie die Visa-Anträge vollständig und wahrheitsgetreu ausfüllen. Vor- und Familiennamen usw. sind im Visum-Antrag genau so zu schreiben, wie im verwendeten Personalausweis (Pass).
19.4. Sollte Sie das Visum nicht oder verspätet erhalten und können Sie daher nicht an der Reise teilnehmen, werden Ihnen die Annullierungskosten gemäss Ziffer 11 verrechnet.
19.5. Medikamente usw.: Wenn Sie Medikamente mitnehmen, prüfen Sie bitte die entsprechenden Einfuhrbestimmungen des Reiselandes. Je nach Reiseland ist die Einfuhr bestimmter Medikament nur beschränkt möglich oder verboten. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Stellen. - Denken Sie daran, dass im Destinationsland unter Umständen Ihre Medikamente nicht erhältlich sind. Bei Einfuhr von Medikamenten empfiehlt es sich, eine ärztliche Bestätigung mit sich zu führen. – Die Reiseleitung verfügt über eine allgemeine Apotheke. Nicht jedoch über die spezifische Medikamente, die Sie benötigen.
20. Weitere (Ein-)Reisebestimmungen
20.1. Schengen Staaten
Wenn Sie als Bürger eines Schengen Staates von einem Schengen Staat in einen anderen Schengen Staat einreisen, werden keine systematischen Kontrollen der Reisepapiere vorgenommen. Gleichwohl müssen Sie sich jederzeit mit den vorgeschriebenen Reisepapieren ausweisen können. Das heisst, Sie haben den vorgeschrieben Personalausweis jederzeit mit sich zu führen.
20.2. Anmeldung bei Behörden
20.2.1. Je nach Reisedestination müssen Sie sich vor Abreise rechtzeitig bei einer ausländischen Behörde anmelden (z.B. USA: Electronic System for Travel Authorization, ESTA, https://esta.cbp.dhs.gov/esta/, aufgerufen am 20.8.2013). Eine Einreise ist nur möglich, wenn Sie die Einreisegenehmigung erhalten haben. berg-welt weist Sie auf dieses Prozedere hin, doch sind Sie selber für die Anmeldung verantwortlich. Sollte Ihnen oder Mitreisenden die Einreise verweigert oder keine Einreisegenehmigung erteilt werden, können Ihnen die nicht bezogenen Leistungen nicht rückerstattet werden. Solche Reiseanmeldungen können kostenpflichtig sein. Diese Kosten gehen zu Ihren Lasten.
20.2.2. Zudem ist es möglich, dass Sie auf dem Abflug-Flughafen oder während des Fluges weitere Formulare für die Einreise ins Zielland ausfüllen müssen. Diese werden den zuständigen Behörden übermittelt (z.B. USA: Advance Passenger Information System). Viele Fluggesellschaften haben die entsprechenden Formulare auf ihren Webseiten aufgeschaltet, sodass die Formulare im Voraus ausgefüllt werden können. berg-welt wird Sie orientieren oder Sie finden diese Angaben in den Reiseunterlagen.
20.3. Einreiseverweigerung
berg-welt macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. - Gleichfalls weist Sie berg-welt ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.
20.4. Gepäckbestimmungen
berg-welt wird Sie über die allgemeinen Gepäckbestimmungen informieren oder Sie finden diese Informationen in den Reiseunterlagen. Einige Fluggesellschaften verlangen für Reisegepäck eine zusätzliche Gebühr, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Auch für Übergepäck usw. können zusätzliche Kosten anfallen. Unter Umständen werden solche Gepäckstücke nur auf Voranmeldung transportiert. Für diese Anmeldung sind Sie selber besorgt.
21. Sicherstellung Kundengelder
berg-welt ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche, welcher im Zusammenhang mit Ihrer Pauschalreise einbezahlten
Beträge sicherstellt.
22. Datenschutz
D.1 berg-welt untersteht der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung und soweit anwendbar der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Diese Datenschutzerklärung erklärt Ihnen, welche Personendaten von berg-welt bearbeitet werden, wenn Sie berg-welt eine Anfrage zusenden oder eine Reise buchen. Wenn Sie die Website von berg-welt.ch besuchen, werden weitere Daten erhoben. Die vollständige Datenschutzerklärung finden Sie unter www.berg-welt.ch
D.2 Ihre Rechte
Ihnen stehen verschiedene Rechte zu, welche Sie entsprechend der bearbeiteten Daten geltend machen können. Dazu zählen: Ihr Recht auf Auskunft, Sie können berg-welt anfragen, welche Personendaten berg-welt von Ihnen gespeichert hat. Die Rechte auf Berichtigung falscher Daten und auf Verarbeitungseinschränkung (Sperrung) oder Löschung personenbezogener Daten bestehen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sofern zutreffend, können Sie das Recht auf Datenportabilität geltend machen.
Im Fall der Verarbeitungseinschränkungen verbleiben die Daten bei berg-welt, berg-welt darf fortan diese Daten nicht mehr verwenden, dies unter Vorbehalt gesetzlicher Bestimmungen, welche berg-welt erfüllen muss (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und Buchstabe f DSGVO). Eine Sperrung der Daten berührt die vorausgegangene korrekte Verwendung nicht. Unter Vorbehalt gesetzliche Bestimmungen und des Interesses von berg-welt (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und Buchstabe f DSGVO) können Sie die Löschung der Daten verlangen, Daten, welche sich auf den Geschäftsgang beziehen, muss berg-welt gemäss den gesetzlicher Bestimmungen 10 Jahre aufbewahren (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und f DSGVO). berg-welt löscht im Weiteren personenbezogene Daten, wenn sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr benötigt werden.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Ein Widerruf berührt die vorausgegangene korrekte Verwendung der Personendaten nicht. Sollten gesetzliche Bestimmungen einen Widerruf ausschliessen, so werden die Daten nur noch für die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verwendet (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und f DSGVO).
D.3 Allgemeine Anfragen
Bei einer allgemeinen Anfrage, werden die von Ihnen an berg-welt übermittelten Angaben (insbesondere E-Mail-Adresse und Ihr Anliegen) zu deren Bearbeitung gespeichert. Diese Daten übermitteln Sie uns freiwillig nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO und unsere Bearbeitung und Speicherung erfolgt in Hinblick auf einen möglichen Vertragsabschluss (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b und liegt in unserem Interesse, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO). Wenn Sie unseren Katalog/Jahresprogramm bestellen, werden Vor- und Nachname, Wohnadresse und E-Mail-Adresse gespeichert, diese Angaben übermitteln Sie uns freiwillig (Art. 6 Abs. 1 Bst. a DSGVO) und die Bearbeitung durch uns erfolgt, um Ihnen die gewünschten Unterlagen zukommen zu lassen und ist durch unser Geschäftsinteresse im Sinne von Art. 6 Abs. 1
Bst. f DSGVO abgedeckt.
Die Angaben werden bei uns so lange gespeichert, als daran ein schützenswertes Interesse besteht, längstes 10 Jahre (dies insbesondere dann, wenn aufgrund der Anfrage ein Vertrag abgeschlossen wird, siehe D.4)
D.4 Reisebuchung
Bei einer Reisebuchung werden insbesondere folgende Angaben von Ihnen erhoben: Vorname und Namen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer, Ausstellungsort, gebuchte Reise und deren Angaben, Zustimmungen zu den Teilnahmebedingungen, Schreibweise von Vornamen und Namen, Reisebedingungen, allfällige Bemerkungen, Diese Angaben übermitteln Sie uns freiwillig (Art. 6 Abs. 1 Bst. a DSGVO) und berg-welt bearbeitet sie im Hinblick auf den Vertragsabschluss, zur Vertragserfüllung und Abrechnung (Art. 6 Abs. 1 Bst. b DSGVO).
D.5 Weitere Reiseteilnehmer
Wenn Sie die Reise für weitere Teilnehmer buchen, sind die Angaben wie unter Ziffer D.4 zu machen. Sie versichern berg-welt, dass Sie berechtigt sind, berg-welt diese Personendaten zu übermitteln und berg-welt diese Personendaten im Rahmen dieser Datenschutzerklärung, der vereinbarten Reise, den Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie den anwendbaren Gesetzen und internationalen Abkommen zu bearbeiten.
D.5 Weitergabe an Leistungsträger usw.
berg-welt wird, soweit zur Vertragserfüllung notwendig, ihre Angaben (insbesondere Vornamen und Namen, gebuchte Leistungen, u.U. besondere Wünsche) an die Reiseleitung und Leistungsträger übermitteln (diese Übermittlung erfolgt im Rahmen der Vertragserfüllung gemäss Art. 6 Abs. 1 Bst. b DSGVO). Leistungsträger können sich im Ausland befinden, wo das Niveau des Datenschutzes weniger hoch als in der Schweiz resp. in der EU sein kann (Art. 49 Abs. 1 Bst. b DSGVO). berg-welt wie die Leistungsträger können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen verpflichtet sein, die Daten an Behörden zu übermitteln, Behörden zugänglich zu machen oder an von Behörden beauftragte Dritte zu übermitteln (diese Weitergabe erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben b. c und f, im Rahmen der Vertragserfüllung, Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und liegt im Interesse von berg-welt).
D. 5 Flugreisen
Bei Flugreisen kann die Fluggesellschaft verpflichtet sein, die ihr von berg-welt übermittelten Angaben mittels Passanger Name Records (PNR) Behörden zu übermitteln (diese Weitergabe erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Bst b, c und f DSGVO zur Vertragserfüllung, Erfüllung von gesetzlichen Bestimmungen und im Interesse von berg-welt). Die geforderten Angaben können je nach Flugdestination oder Transit unterschiedlich sein, erfassen insbesondere Vorname und Name, Reisedaten, Reiseroute, Kontaktangaben, Zahlungsmittel usw.
D.6 «Persönliche Angaben für Reiseleitung»
Im Rahmen Ihrer Anmeldung erhalten Sie das Formular «Persönliche Angaben für Reiseleitung». Dies enthält insbesondere, aber nicht ausschliesslich der Fragen zu Ihrer Gesundheit. Diese Informationen benötigt berg-welt, um bei Unsicherheiten über die geforderte Fitness und Gesundheit mit dem Vertrauensarzt von berg-welt Rücksprache zu nehmen oder im Falle eines medizinischen Notfalles während der Reise korrekt handeln zu können. Diese Daten werden im Rahmen von Art. 6 Abs. 1 Bst. b und d und f DGVO zur korrekten Vertragserfüllung, Wahrung lebenswichtiger Interessen der Reiseteilnehmer erhoben und zur Wahrung berechtigter Interessen von berg-welt. berg-welt
gibt dieses Formular der Reiseleitung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstaben b, d und f DSGVO, damit im medizinischen Notfall korrekt gehandelt werden kann. Sie erteilen berg-welt resp. der Reiseleitung ausdrücklich das Recht, bei Vorliegen eines medizinischen Notfalles diese Angaben in Ihrem Interesse Rettungskräften, Ärzten, medizinischem Personal, Spitälern und anderen Personen, welche im Notfall beigezogen werden (müssen), soweit zu übermitteln, als dies notwendig und angemessen erscheint. Diese Weitergabe erfolgt im Rahmen von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben b, d und f DSGVO. Unter Umständen ist berg-welt, die Reiseleitung, der Leistungserbringer oder andere Personen,
denen die Daten zugänglich gemacht werden, verpflichtet, diese den Behörden mitzuteilen oder offen zu legen (dies gemäss Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c und f DSGVO).
D.7 Persönlichkeitsprofile
Die Bearbeitung der Daten kann, je nach Art und Umfang der vorhandenen Daten, zu Persönlichkeitsprofilen führen. Mit Ihrer Buchung erteilen Sie berg-welt ausdrücklich das Recht zur Bearbeitung eines allfälligen Persönlichkeitsprofiles im Rahmen dieser Datenschutzbestimmung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
D.8 Newsletter
Wenn Sie sich für den Newsletter von berg-welt anmelden, übermitteln Sie die entsprechenden Angaben freiwillig (Art. 6 Abs.1 Bst. a DSGVO) und berg-welt bearbeitet diese Daten im Rahmen ihrer berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 Bst. f DSGVO).
berg-welt kann die Interessenten und Teilnehmer über ihre Aktivitäten und Angebote in Newslettern, E-Mail-Versand usw. informieren (Art. 3 Abs. 1 Bst. o CH-UWG, § 7 Abs. 3 D-UWG). Dieser Dienst kann jederzeit abbestellt werden, auf jedem Versand finden sich die entsprechenden Informationen oder über mail@berg-welt.ch
D.9 Berechtigte Interessen von berg-welt
berg-welt behält sich das Recht vor, die Daten zur Verfolgung berechtigter Interessen zu nutzen oder bei Verdacht auf eine Straftat usw. die Daten den zuständigen Behörden zu übermitteln, Art. 6 Abs. 1 Bst. f DSGVO.
D.10 Löschung der Daten
Die Daten werden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen gelöscht (diese betragen in der Regel 10 Jahre), vorbehalten bleiben berechtigte Interessen von berg-welt.
D.11 Speicherung der Daten
berg-welt speichert die Daten in der Schweiz. Soweit berg-welt die Daten bei Drittunternehmen speichert, hat berg-welt mit diesen Unternehmen Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen.
D.12 Anfragen und weitere Angaben
Auf www.berg-welt.ch finden sich die vollständigen Datenschutzbestimmungen, welche die hier aufgeführten Bestimmungen und die Datenschutzbestimmungen, welche bei der Nutzung der Website von berg-welt zur Anwendung gelangen, enthalten.
Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an mail@berg-welt.ch.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und berg-welt ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Als ausschliesslicher
Gerichtsstand wird Thun, Schweiz vereinbart. Vorbehalten bleiben zwingend anwendbare, vertraglich nicht abänderbare
gesetzliche Bestimmungen.
berg-welt, 28. März 2019